URHEBERRECHTE
© Copyright
Die Urheberrechte liegen allein bei den Eigentümern der Bilder,
wie auch bei dem Bearbeiter
Drag + Drop = Abmahnung
Gerade im gewerblichen Bereich bei der Darstellung von Produkten ist die Herstellung von Produktfotos für Shopbetreiber oftmals mit einem erheblichen zeitlichen, wie auch finanziellen Aufwand verbunden. Viele gewerbliche Anbieter haben erkannt, dass ein perfektes Produktfoto ein gutes Verkaufsargument ist. Gleiches gilt für Produktbeschreibungen, bei der Darstellungen eigener Leistungen. Derartige Texte schüttet man in der Regel nicht aus dem Handgelenk, sondern diese werden sorgfältig erarbeitet. Um so ärgerlicher ist es, wenn man feststellen muss, dass sich Wettbewerber oder sonstige Dritte die Mühe offensichtlich nicht machen wollten und eigene Bilder oder Texte 1:1 übernommen haben. Technisch ist dies mehr als einfach, da sich so gut wie sämtliche Inhalte durch einen Rechtsklick auf die Maustaste und ein darauffolgendes "copy" und "paste" leicht herauskopieren und dann selbst übernehmen lassen. Das Unrechtsbewusstsein der "Täter" tendiert oftmals gegen Null. Noch immer ist es für viele Internetnutzer ein Allgemeinplatz, dass Inhalte von Internetseiten Dritter einfach übernommen und selbst verwendet werden dürfen, insbesondere ohne zu fragen. Dem ist jedoch nicht so. In den meisten Fällen wird das Urheberrecht verletzt.
Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einem Urheberrecht von Bildern und dem Urheberrecht von Texten.
Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an (vgl. "Was bringt der Copyright-Vermerk?"). Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.
Die Urheberrechte liegen allein bei den Eigentümern der Bilder,
wie auch bei dem Bearbeiter
Drag + Drop = Abmahnung
Gerade im gewerblichen Bereich bei der Darstellung von Produkten ist die Herstellung von Produktfotos für Shopbetreiber oftmals mit einem erheblichen zeitlichen, wie auch finanziellen Aufwand verbunden. Viele gewerbliche Anbieter haben erkannt, dass ein perfektes Produktfoto ein gutes Verkaufsargument ist. Gleiches gilt für Produktbeschreibungen, bei der Darstellungen eigener Leistungen. Derartige Texte schüttet man in der Regel nicht aus dem Handgelenk, sondern diese werden sorgfältig erarbeitet. Um so ärgerlicher ist es, wenn man feststellen muss, dass sich Wettbewerber oder sonstige Dritte die Mühe offensichtlich nicht machen wollten und eigene Bilder oder Texte 1:1 übernommen haben. Technisch ist dies mehr als einfach, da sich so gut wie sämtliche Inhalte durch einen Rechtsklick auf die Maustaste und ein darauffolgendes "copy" und "paste" leicht herauskopieren und dann selbst übernehmen lassen. Das Unrechtsbewusstsein der "Täter" tendiert oftmals gegen Null. Noch immer ist es für viele Internetnutzer ein Allgemeinplatz, dass Inhalte von Internetseiten Dritter einfach übernommen und selbst verwendet werden dürfen, insbesondere ohne zu fragen. Dem ist jedoch nicht so. In den meisten Fällen wird das Urheberrecht verletzt.
Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einem Urheberrecht von Bildern und dem Urheberrecht von Texten.
Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an (vgl. "Was bringt der Copyright-Vermerk?"). Für entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der eigenen Homepage hingewiesen wird.